BEGUTACHTEN

Ein Gutachten wird meistens dann benötigt wenn ein Schadensfall eingetreten ist.
Dieser Schadensfall kann entweder ein Versicherungsfall sein, dann treten wir als freier und unabhängiger Sachverständiger an um Sie bei Forderungen beispielsweise gegen die Versicherung zu unterstützen. Hier prüfen wir für Sie ob es sich evtl. um einen Schaden handelt der durch Ihre Versicherung abgedeckt ist. In vielen Fällen haben wir hier schon Versicherungsfälle entdeckt die der Geschädigte gar nicht als solchen vermutete.

Wir erstellen aber auch Gutachten im Auftrag zahlreicher Versicherungen.

Aber auch für Unternehmer kann ein Gutachten seiner eingesetzten Anlagen sinnvoll sein, beispielsweise wenn Sie eine Zeitwertversicherung haben. Denn warum sollen Sie für Ihre Anlagen eine Versicherungsprämie bezahlen die sich auf den Neuwert stützt. Im Schadensfall bekommen Sie in diesem Fall trotzdem nur den Zeitwert ersetzt. Das kann Ihnen unter Umständen viel Geld sparen. Aber aucheine zu gering angesetzte Versicherungssumme kann fatale Folgen haben, zum Beispiel wenn Sie im Schadensfall unterversichert sind! Hier stellen wir den Zeitwert fest und beraten Sie welche Deckung sinnvoll ist. Je nachdem ob Sie eine Zeitwertversicherung oder eine Neuwertversicherung (evtl. auch Maschinenbruch) haben.

Sprechen Sie uns hierzu einfach an, wir helfen Ihnen.

  • Beratung für Versicherungen, Unternehmen und Insolvenzverwalter

  • Ermittlung des Zeitwertes einzelner Maschinen oder Backöfen

  • Ermittlung von Betriebsunterbrechungsschäden

  • Wertgutachten für einzelne Maschinen, Backöfen und Bäckereianlagen

  • Schadensgutachten bei Brandschäden, Wasserschäden und Explosionen