Wertgutachten

Ein Wertgutachten wird bei einer Firmenübernahme, Versteigerung oder Bestimmung der Insolvenzmasse benötigt, ebenso wie bei der Berechnung von Kosten für Wiederbeschaffung nach Schaden oder Zerstörung.

Aber auch zur Bestimmung des richtigen Versicherungswertes ist ein Wertgutachten notwendig.

Vermeiden Sie dadurch doch eine Unter- oder auch Überversicherung. Denn im Schadensfall kann eine Unterversicherung Sie teuer zu stehen kommen. Werden Sie also rechtzeitig tätig und passen Ihre Inhalts- bzw. Maschinenbruchversicherung dem tatsächlichen Wert an.

 

 

Schadensgutachten

Schadensgutachten werden zur Schadens-, Ursachen- und Wertermittlung erstellt
Ein Schadensgutachten z.B. dient zur
Beweissicherung für die Schadensregulierung, Ermittlung der Schadensursachen, Rekonstruktion des Schadenshergangs Schadensanalyse, Reparaturkostenermittlung

Entgegen der weitläufigen Meinung kann ein Schadensgutachten nicht nur eine Versicherung bzw. Schadensregulierer beauftragen. Auch der Geschädigte selbst kann ein Schadensgutachten in Auftrag geben. Oft werden von Geschädigten Gegengutachten beauftragt da sie sich nicht ausreichend entschädigt fühlen.

 

Schiedsgutachten

Oft streiten sich Vertragspartner über technische Fragen, Eigenschaften von Maschinen und Anlagen, Warenlieferungen und Werksleistungen oder Abrechnungsdifferenzen und sind sich teilweise oder auch vollkommen uneinig.

 

In solchen Fällen können sie gemeinsam einen Sachverständigen bestimmen, der eine verbindliche Stellungnahme zu den Streitfragen abgibt. Der Sachverständige nimmt dabei auch eine vermittelnde Stellung ein.

Gerichtsgutachten

Bei Gutachten, deren Grundlage ein gerichtlicher Beweisbeschluss ist, wird in richterlichen und anwaltlichen Kreisen von einem Sachverständigengutachten gesprochen. Alle anderen Gutachten sind so genannte Privat- oder Parteigutachten und werden von einer Partei in Auftrag gegeben. Vertrauen Sie hierbei einem freien und unabhängigen Sachverständigen, denn der vereidigte und öffentlich bestellte Sachverständige erhält seinen Auftrag von den Gerichten.........