Schadensgutachten
Schadensgutachten werden zur Schadens-, Ursachen- und Wertermittlung erstellt
Ein Schadensgutachten z.B. dient zur
Beweissicherung für die Schadensregulierung, Ermittlung der Schadensursachen, Rekonstruktion des Schadenshergangs Schadensanalyse, Reparaturkostenermittlung
Entgegen der weitläufigen Meinung kann ein Schadensgutachten nicht nur eine Versicherung bzw. Schadensregulierer beauftragen. Auch der Geschädigte selbst kann ein Schadensgutachten in Auftrag geben. Oft werden von Geschädigten Gegengutachten beauftragt da sie sich nicht ausreichend entschädigt fühlen.