Schiedsgutachten
Oft streiten sich Vertragspartner über technische Fragen, Eigenschaften von Maschinen und Anlagen, Warenlieferungen und Werksleistungen oder Abrechnungsdifferenzen und sind sich teilweise oder auch vollkommen uneinig.
In solchen Fällen können sie gemeinsam einen Sachverständigen bestimmen, der eine verbindliche Stellungnahme zu den Streitfragen abgibt. Der Sachverständige nimmt dabei auch eine vermittelnde Stellung ein.