Gerichtsgutachten
Bei Gutachten, deren Grundlage ein gerichtlicher Beweisbeschluss ist, wird in richterlichen und anwaltlichen Kreisen von einem Sachverständigengutachten gesprochen. Alle anderen Gutachten sind so genannte Privat- oder Parteigutachten und werden von einer Partei in Auftrag gegeben. Vertrauen Sie hierbei einem freien und unabhängigen Sachverständigen, denn der vereidigte und öffentlich bestellte Sachverständige erhält seinen Auftrag von den Gerichten.........